Fast jeden Monat gibt es im Finanz- und Steuerrecht neue Regelungen und Gesetze, um deren Umsetzung wir uns natürlich für Sie kümmern. Wenn Sie es trotzdem genau wissen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere monatlichen Mandanten-Informationen zum einfachen Download.
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Aktuelle Steuer-News im Detail
Informationsbrief
Januar 2026Allgemeine Steuerzahlungstermine im Januar
| Fälligkeit¹ | Ende der Schonfrist | |
|---|---|---|
| Mo. 12.01.² | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag³ |
15.01 |
| Mo. 12.01.² | Umsatzsteuer⁴ | 15.01. |
Hinweis: Bitte obige Tabelle nach links / rechts scrollen
¹ Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
² Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 12.01., weil der 10.01. ein Samstag ist.
³ Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr bzw. bei jährlicher Zahlung für das vergangene Kalenderjahr.
⁴ Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das 4. Kalendervierteljahr 2025.
⁵ Siehe § 8 Abs. 2 Satz 6 ff. EStG.
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