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Grüss Gott

bei merl.neiser + Partner – Ihren Steuerberatern, die Ihnen Steuern & Finanzen so viel leichter machen.

Flur2

Was macht den Unterschied bei merl.neiser + Partner? Warum kommen so viele Mandanten auf Empfehlung zu uns? Und warum arbeiten wir alle im Team so gern und so lange hier? Fragen, auf die wir gern eine Antwort geben: Zum einen sicher, weil wir steuerlich, kaufmännisch und buchhalterisch kompetent, vorausschauend und pro-aktiv arbeiten.

Zum anderen aber wohl auch, weil wir keine typischen „Zahlenschubser“ sind, sondern sympathische Menschen, die Ihnen auf Augenhöhe begegnen. Menschen, denen Sie vertrauen können und bei denen Sie das bekommen, was zählt: Das gute Gefühl, bei allen Steuerfragen in den besten Händen zu sein.

EXPERTISE

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-Extra

#5 Arbeitsplatz-Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

#12 Unternehmenskultur

Klingt gut?

Einfach mal kennenlernen.

Keine Lust auf eine Bewerbungsmappe oder einen Lebenslauf? Dann nehmen Sie hier die Abkürzung zu einem unverbindlichen Gespräch!

KURZBEWERBUNG

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-
Extra

#5 Arbeitsplatz-
Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch
unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

#12 Unternehmenskultur

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September 2026
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im September

Fälligkeit¹   Ende der Schonfrist

Do. 10.09.

Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag² 
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag

14.09.⁴
Do. 10.09.

Körperschaftsteuer,
Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer³

14.09.⁴
     

Hinweis: Bitte obige Tabelle nach links / rechts scrollen

¹ Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

² Für den abgelaufenen Monat.

³ Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

⁴ Die Schonfrist endet am 14.09., weil der 13.09. ein Sonntag ist.

Top-Themen im September

1

Kein dauerndes Getrenntleben als Voraussetzung für die Zusammenveranlagung

2

Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

3

Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter

4

Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten

5

Aufwendungen für Renovierung im Zusammenhang mit Veräußerung keine Werbungskosten

6

Kein Übergang des Sonderausgabenabzugs für Baudenkmäler etc. nach § 10f EStG auf Erben

7

Betriebsstätte bei einem Selbständigen als Ziel von Fahrten von der Wohnung

8

Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023