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Grüss Gott

bei merl.neiser + Partner – Ihren Steuerberatern, die Ihnen Steuern & Finanzen so viel leichter machen.

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Was macht den Unterschied bei merl.neiser + Partner? Warum kommen so viele Mandanten auf Empfehlung zu uns? Und warum arbeiten wir alle im Team so gern und so lange hier? Fragen, auf die wir gern eine Antwort geben: Zum einen sicher, weil wir steuerlich, kaufmännisch und buchhalterisch kompetent, vorausschauend und pro-aktiv arbeiten.

Zum anderen aber wohl auch, weil wir keine typischen „Zahlenschubser“ sind, sondern sympathische Menschen, die Ihnen auf Augenhöhe begegnen. Menschen, denen Sie vertrauen können und bei denen Sie das bekommen, was zählt: Das gute Gefühl, bei allen Steuerfragen in den besten Händen zu sein.

EXPERTISE

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-Extra

#5 Arbeitsplatz-Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

#12 Unternehmenskultur

Klingt gut?

Einfach mal kennenlernen.

Keine Lust auf eine Bewerbungsmappe oder einen Lebenslauf? Dann nehmen Sie hier die Abkürzung zu einem unverbindlichen Gespräch!

KURZBEWERBUNG

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-
Extra

#5 Arbeitsplatz-
Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch
unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

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Mandanten-News

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Februar 2026
merl-neiser-steuerberatung-muenchen-1

Allgemeine Steuerzahlungstermine im Februar

Fälligkeit¹   Ende der Schonfrist
Di. 10.02 Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag² 
Umsatzsteuer³
13.02.
Mo. 16.02. Gewerbesteuer, Grundsteuer⁵ 19.02.
     

Hinweis: Bitte obige Tabelle nach links / rechts scrollen

¹ Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen
können.

² Für den abgelaufenen Monat.

³ Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 4. Kalendervierteljahr 2025. Zur Sondervorauszahlung siehe Nr. 3
in diesem Informationsbrief.

⁴ Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 16.02., weil der 15.02. ein Sonntag ist.

⁵ Vierteljahresbetrag; ggf. Halbjahresbetrag, wenn der Jahresbetrag 30 € nicht übersteigt und wenn die Gemeinde Halbjahreszahlung angeordnet hat (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 GrStG).

⁶ BFH-Urteile vom 12.11.2025 II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25.

Top-Themen im Februar

1

Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsgemäß

2

Frist für die Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar

3

Frist für die Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar

4

Entgeltlicher Verzicht bei unentgeltlichem Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück

5

Steuerberatungskosten keine Veräußerungskosten beim Verkauf einer wesentlichen Beteiligung

6

Tarifermäßigung bei Abgeltungszahlungen für Urlaubsanspruch

7

Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerfreie Schenkung

8

Steueränderungsgesetz 2025 usw.