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bei merl.neiser + Partner – Ihren Steuerberatern, die Ihnen Steuern & Finanzen so viel leichter machen.

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Was macht den Unterschied bei merl.neiser + Partner? Warum kommen so viele Mandanten auf Empfehlung zu uns? Und warum arbeiten wir alle im Team so gern und so lange hier? Fragen, auf die wir gern eine Antwort geben: Zum einen sicher, weil wir steuerlich, kaufmännisch und buchhalterisch kompetent, vorausschauend und pro-aktiv arbeiten.

Zum anderen aber wohl auch, weil wir keine typischen „Zahlenschubser“ sind, sondern sympathische Menschen, die Ihnen auf Augenhöhe begegnen. Menschen, denen Sie vertrauen können und bei denen Sie das bekommen, was zählt: Das gute Gefühl, bei allen Steuerfragen in den besten Händen zu sein.

EXPERTISE

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-Extra

#5 Arbeitsplatz-Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

#12 Unternehmenskultur

Klingt gut?

Einfach mal kennenlernen.

Keine Lust auf eine Bewerbungsmappe oder einen Lebenslauf? Dann nehmen Sie hier die Abkürzung zu einem unverbindlichen Gespräch!

KURZBEWERBUNG

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-
Extra

#5 Arbeitsplatz-
Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch
unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

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August 2026
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im August

Fälligkeit¹   Ende der Schonfrist

Mo. 10.08.

Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag² Umsatzsteuer³

13.08.
Fr. 10.07.⁴

Gewerbesteuer
Grundsteuer⁵

20.08.
     

Hinweis: Bitte obige Tabelle nach links / rechts scrollen

¹ Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.

² Für den abgelaufenen Monat.

³ Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 2. Kalendervierteljahr 2026.

⁴ Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.08., weil der 15.08. ein Samstag ist.

⁵ Vierteljahreszahler, ggf. Halbjahres- und Jahreszahler (siehe § 28 Abs. 1 und 2 GrStG).

⁶ Vgl. BFH-Urteile vom25.06.1974 VIII R 163/71 (BStBl 1975 II S. 431), vom 21.10.1980 VIII R 190/78 (BStBl 1981 II S. 160), vom 26.06.1996 VIII R 67/95 (BFH/NV 1997 S. 175) und vom 14.07.2020 VIII R 3/17 (BStBl 2020 II S. 813).

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