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Grüss Gott

bei merl.neiser + Partner – Ihren Steuerberatern, die Ihnen Steuern & Finanzen so viel leichter machen.

Flur2

Was macht den Unterschied bei merl.neiser + Partner? Warum kommen so viele Mandanten auf Empfehlung zu uns? Und warum arbeiten wir alle im Team so gern und so lange hier? Fragen, auf die wir gern eine Antwort geben: Zum einen sicher, weil wir steuerlich, kaufmännisch und buchhalterisch kompetent, vorausschauend und pro-aktiv arbeiten.

Zum anderen aber wohl auch, weil wir keine typischen „Zahlenschubser“ sind, sondern sympathische Menschen, die Ihnen auf Augenhöhe begegnen. Menschen, denen Sie vertrauen können und bei denen Sie das bekommen, was zählt: Das gute Gefühl, bei allen Steuerfragen in den besten Händen zu sein.

EXPERTISE

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-Extra

#5 Arbeitsplatz-Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

#12 Unternehmenskultur

Klingt gut?

Einfach mal kennenlernen.

Keine Lust auf eine Bewerbungsmappe oder einen Lebenslauf? Dann nehmen Sie hier die Abkürzung zu einem unverbindlichen Gespräch!

KURZBEWERBUNG

Das alles spricht für sich – und für uns:

#1 Work-Life-Balance

#2 HomeOffice

#3 Gesundheitsplus

#4 Altersvorsorge-
Extra

#5 Arbeitsplatz-
Ausstattung

#6 Weiterbildungen

#7 Team-Events

#8 Antizyklisch
unterwegs

#9 Mitten im Grünen

#10 Hundefreundlich

#11 Verpflegung

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Mandanten-News

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Juli 2026
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Allgemeine Steuerzahlungstermine im Juli

Fälligkeit¹   Ende der Schonfrist

Mi. 01.07.

Grundsteuer (Jahresbetrag)²

06.07.⁵
Fr. 10.07.

Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag³
Umsatzsteuer⁴

13.07.
     

Hinweis: Bitte obige Tabelle nach links / rechts scrollen

¹ Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen
können.

² Bei Antragstellung bis zum 30.09.2025 (siehe § 28 Abs. 3 GrStG).

³ Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr

⁴ Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Falls vierteljährlich ohne Dauerfristverlängerung gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr.

⁵ Die Schonfrist endet am 06.07., weil der 04.07. ein Samstag ist.

⁶ Zinssatz gem. § 238 AO 0,5% pro Monat für Verzinsungszeiträume bis 2018 sowie 0,15% pro Monat ab 2019.

⁷ BFH-Urteil vom 11.12.2025 V R 7/24.

Top-Themen im Juli

1

Vollverzinsung der Umsatzsteuer verstößt nicht gegen EU-Recht

2

Steuerermäßigungen bei Entschädigungen und Vergütungen für mehrere Jahre nicht mehr beim Lohnsteuerabzug

3

Bagatellgrenze für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke

4

Vorsteuerabzug bei Anzahlungen

5

Außergewöhnliche Belastung: Behandlung in Privatklinik

6

Nutzung des Privat-PKW trotz Firmenwagenüberlassung

7

Erbschaftsteuerbefreiung für „Familienheim“: Verspäteter Einzug mehr als 2 Jahre nach dem Erbfall

8

Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg nicht verfassungswidrig