Fast jeden Monat gibt es im Finanz- und Steuerrecht neue Regelungen und Gesetze, um deren Umsetzung wir uns natürlich für Sie kümmern. Wenn Sie es trotzdem genau wissen möchten, empfehlen wir Ihnen unsere monatlichen Mandanten-Informationen zum einfachen Download.
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Aktuelle Steuer-News im Detail
Informationsbrief
August 2026Allgemeine Steuerzahlungstermine im August
| Fälligkeit¹ | Ende der Schonfrist | |
|---|---|---|
|
Mo. 10.08. |
Lohnsteuer, Kirchensteuer, |
13.08. |
| Fr. 10.07.⁴ |
Gewerbesteuer |
20.08. |
Hinweis: Bitte obige Tabelle nach links / rechts scrollen
¹ Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
² Für den abgelaufenen Monat.
³ Für den abgelaufenen Monat. Falls vierteljährlich gezahlt wird, für das abgelaufene Kalendervierteljahr
³ Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 2. Kalendervierteljahr 2026.
⁴ Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.08., weil der 15.08. ein Samstag ist.
⁵ Vierteljahreszahler, ggf. Halbjahres- und Jahreszahler (siehe § 28 Abs. 1 und 2 GrStG).
⁶ Vgl. BFH-Urteile vom 25.06.1974 VIII R 163/71 (BStBl 1975 II S. 431), vom 21.10.1980 VIII R 190/78 (BStBl 1981 II S. 160), vom 26.06.1996 VIII R 67/95 (BFH/NV 1997 S. 175) und vom 14.07.2020 VIII R 3/17 (BStBl 2020 II S. 813).
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